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Cum/Cum-Geschäfte | Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner nach steuerlicher Neubewertung (OLG)
Eine Bank kann die im Rahmen von Cum/Cum-Geschäften an eine andere Bank geleisteten Kompensationszahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragssteuer sei entfallen (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. - 10 U 75/20; nicht rechtskräftig).
Sachverhalt: Die Parteien sind im Inland tätige Banken. Sie streiten um bereicherungsrechtliche Ansprüche aus Wertpapierdarlehensgeschäften in den Jahren 2013-2015. Den - auf der Grundlage eines Rahmenvertrags durchgeführten - Geschäften lagen sog. Cum/Cum-Gestaltungen zugrunde.
Diese laufen typischerweise wie folgt ab: Unmittelbar vor einem Dividendenstichtag werden inländische Aktien von regelsteuerpfl...