Zur Behandlung von Darlehenszinsen einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung (Gesellschafter-Fremdfinanzierung)
Leitsatz
1. Bei summarischer Prüfung der Rechtslage können Darlehenszinsen, die eine Kapitalgesellschaft ihrem ausländischen Gesellschafter zahlt, - vorbehaltlich eines Gestaltungsmißbrauchs i.S. des § 42 AO 1977 - nur dann als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden, wenn ihre Vereinbarung dem Grunde und/oder der Höhe nach unangemessen oder die Zinsverbindlichkeit zivilrechtlich nicht wirksam entstanden ist oder die Zinszahlung nicht zur Tilgung der Zinsverbindlichkeit führte und/oder bereits wegen eines Verstoßes gegen § 30 Abs. 1 GmbHG als eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßte Leistung anzusehen ist.
2. Die vom BGH zu §§ 30, 31 GmbHG entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze sind für die Gesellschafterdarlehens- und die -zinsforderung getrennt zu prüfen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 935 BFH/NV 1991 S. 75 Nr. 12 YAAAA-93886
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