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BFH | Ausnahme von der Hinzurechnung ausländischer Betriebsstättenverluste bei Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft
Die Klägerin war eine deutsche GmbH. Im Jahr 1995 gründete sie in South Carolina, USA, eine Limited Partnership (Z LP), mit der eine lokale Produktionsstätte der Klägerin in den USA aufgebaut werden sollte. Die Z LP ist in ihrer Rechtsform mit einer deutschen KG vergleichbar. Die Klägerin hielt 99 % der Anteile an der Z LP. Das verbleibende 1 % der Anteile wurden von der Y Corp. gehalten. Alleinige Gesellschafterin der Y Corp. war wiederum die Klägerin. Die Z LP erwirtschaftete in den Jahren 1996–1998 aufgrund erheblicher Anfangsinvestitionen Verluste. Diese wurden bei der Klägerin in ihren Körperschaftsteuerbescheiden gem. § 2a Abs. 3 Satz 1 EStG a. F. (vor dem StBereinG 1999) i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG berücksichtigt. Im Jahr 1999 gründete die Z LP die X Corp. und brachte anschließend ihren gesamten ...