Sachentscheidung trotz Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden, mit denen die Auslegung eines Gesetzes gerügt wird, bei unterschiedlichen komplexen Sachverhalten kein Verfahrensfehler
Leitsatz
Entscheidet das FG trotz eines unter Hinweis auf anhängige Verfassungsbeschwerden gestellten Antrags auf Aussetzung des Verfahrens zur Sache, beruht das finanzgerichtliche Urteil dann nicht auf einem Verfahrensfehler, wenn mit den Verfassungsbeschwerden Grundrechtsverletzungen in bezug auf die Auslegung eines Gesetzes durch die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit gerügt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um in tatsächlicher Hinsicht jeweils unterschiedliche komplexe Sachverhalte handelt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 930 BFH/NV 1992 S. 4 Nr. 1 UAAAA-93883
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