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Umsatzsteuer | Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen (BFH)
§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht
auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen
anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines
Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben
Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG
steuerfrei ist, so dass eine einheitliche Leistung vorliegt (Folgeentscheidung
zu "Finanzamt X" und Aufgabe von ) (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Unionsrechtlich beruht dies auf dem insoweit gleichlautenden Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL. Von dieser Steuerfreiheit schließt § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG insbesondere die Vermietung und die Verpachtung von Ma...