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BFH Urteil v. - I R 74, 75/90 BStBl 1991 II S. 899

Gesetze: UmwStG 1977 § 2

Im Fall der Verschmelzung kann ein Verlust der übernehmenden Gesellschaft nicht auf die übertragende Gesellschaft zurückgetragen werden

Leitsatz

Im Falle einer Verschmelzung können das Einkommen und der Gewerbeertrag der übertragenden Gesellschaft nicht um Verluste gemindert werden, die die übernehmende Gesellschaft erlitten hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 899
BFH/NV 1991 S. 76 Nr. 12
KAAAA-93869

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