Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Personenstand einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft nur bei Übertragung sämtlicher Mitgliedschaftsrechte
Leitsatz
Der Wechsel im Personenstand einer nur Grundbesitz haltenden Personalgesellschaft unterliegt nur dann der Grunderwerbsteuer gemäß § 42 AO 1977 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983, wenn sämtliche Mitgliedschaftsrechte an der Gesellschaft übertragen werden. Das gilt auch dann, wenn nur ein Gesellschafter in der Gesellschaft verbleibt, der - im Innenverhältnis - am Gesellschaftsvermögen wertmäßig nicht beteiligt ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 891 BFH/NV 1991 S. 75 Nr. 12 GAAAA-93866
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