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BFH Urteil v. - VI B 44/91 BStBl 1991 II S. 885

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 100 Abs. 1BVerfGG § 80 Abs. 2

Auf gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß gestützte Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet, wenn die Rechtsnorm für nichtig zu erklären wäre

Leitsatz

Eine auf grundsätzliche Bedeutung gestützte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist dann nicht begründet, wenn das Klagebegehren unter Hinweis auf einen sogenannten gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß auf eine Norm gestützt wird, die im Falle der behaupteten Verletzung des Gleichheitssatzes für nichtig und nicht nur für unvereinbar mit dem GG zu erklären wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 885
BFH/NV 1991 S. 74 Nr. 12
SAAAA-93862

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