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BFH Urteil v. - XI R 24/89 BStBl 1991 II S. 877

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3GewStG § 7

Nettodividende und anzurechnende Körperschaftsteuer sind derselben Einkunftsart zuzuordnen

Leitsatz

Die anzurechnende Körperschaftsteuer und die zugrunde liegende Nettodividende sind derselben Einkunftsart zuzuordnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 877
BFH/NV 1991 S. 72 Nr. 12
RAAAA-93858

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