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DBA | Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz (BMF)
 Das BMF hat das am
		 in
		Aschau im Chiemgau unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz
		veröffentlicht. Zu seinem Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifikation, d.h.
		nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland
		und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die Ratifikationsurkunden
		auszutauschen.
Das BMF hat das am
		 in
		Aschau im Chiemgau unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz
		veröffentlicht. Zu seinem Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifikation, d.h.
		nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland
		und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die Ratifikationsurkunden
		auszutauschen.
Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.
Das Änderungsprotokoll setzt Empfehlungen des G20/OECD-Aktionsplans gegen BEPS um, passt das Abkommen an Entwicklungen des OECD-Musterabkommens an und integriert bestehende Konsultationsvereinbarungen u. a. im Bereich der Grenzgängerbesteuerung in das Protokoll zum Abkomm...