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BPatG Urteil v. - 5 Ni 43/20 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache – Vorrichtung zur Feuchtigkeits- und Ascheanalyse – Ausführbarkeit – Patentfähigkeit – Neuheit – erfinderische Tätigkeit

Tatbestand

Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 455 175 (Streitpatent), das am 6. März 2003 angemeldet und am 8. September 2010 erteilt worden ist. Das in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlichte Streitpatent trägt die Bezeichnung: „Mixed sample moisture or ash analyzer“. Es umfasst sechs Patentansprüche, die die Klägerin mit ihrer Nichtigkeitsklage vom 14.10.2020 in vollem Umfang angegriffen hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2022:070722U5Ni43.20EP.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-47620

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