Gesetze: EStG (vor dem WoBauFG 1989) § 32bEStG (vor dem WoBauFG 1989) § 46 Abs. 2 Nr. 1EStG § 26EStG § 42aProtokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation Art. 16
1. Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus Tätigkeit beim Europäischen Patentamt anzuwenden 2. Zur (Zusammen-)Veranlagung bei steuerfreien Einkünften
Leitsatz
1. Steuerfreie Einkünfte aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt sind in die Berechnung des Einkommensteuersatzes einzubeziehen. Sie führen unter den weiteren Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu einer Veranlagung.
2. Ehegatten sind auch dann gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zusammenzuveranlagen, wenn ein Ehepartner lediglich steuerfreie, dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte (über 800 DM) bezieht, es sei denn, sie haben ausdrücklich getrennte Veranlagung gewählt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 84 BFH/NV 1991 S. 10 Nr. 3 QAAAA-93841
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