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BPatG Urteil v. - 2 Ni 25/21 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache - "Leuchte" – fehlende Patentfähigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in der Verfahrenssprache Deutsch erteilten europäischen Patents EP 2 204 604 (deutsches Aktenzeichen DE 50 2009 010 591.6) (Streitpatent), das am 17. Dezember 2009 unter Inanspruchnahme der deutschen Priorität DE 10 2008 063 369 vom 30. Dezember 2008, angemeldet worden ist und das die Bezeichnung „Leuchte“ trägt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:270423U2Ni25.21EP.0

Fundstelle(n):
NAAAJ-47499

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