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BPatG Urteil v. - 2 Ni 26/21

Gesetze: § 22 Abs 1 PatG, § 21 Abs 1 Nr 1 PatG, § 4 PatG

Patentnichtigkeitssache - "Leuchte und Modulsystem für Leuchten" – fehlende Patentfähigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des deutschen Patents DE 10 2008 063 369 (Streitpatent), das am 30. Dezember 2008 ohne Beanspruchung einer Priorität angemeldet worden ist und das die Bezeichnung „Leuchte und Modulsystem für Leuchten“ trägt. Die Offenlegung der Anmeldung erfolgte am 8. Juli 2010. Veröffentlichungstag der Patenterteilung war der 15. Dezember 2016.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:110523U2Ni26.21.0

Fundstelle(n):
DAAAJ-47498

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