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USt direkt digital Nr. 17 vom Seite 17

Kryptowährungen und Kryptokunst - Eine umsatzsteuerliche Analyse

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Handels mit „non-fungible token“

Dr. Christian Sterzinger

Der Handel mit „non-fungible token“ (NFT) boomt. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung dieser Transaktionen ist aber weitgehend ungeklärt. Besonderheiten ergeben sich zudem insoweit, als die NFT regelmäßig in Kryptowährungen bezahlt werden. Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben sich – soweit ersichtlich – hierzu noch nicht positioniert. Die rechtliche Würdigung ist schwierig, weil Geschäftsmodelle aus der digitalen Welt anhand des standardmäßigen umsatzsteuerlichen Prüfschemas zu würdigen sind, das noch aus einer Zeit vor dem Internet stammt. Der nachstehende Beitrag fasst den bisherigen Meinungsstand in der Literatur zusammen.

I. Ausgangssituation

Bei NFT handelt es sich um einzigartige, nicht austauschbare und nicht vervielfältigbare Datenbankeinträge auf einer „blockchain“. Diese dienen der Sicherung und Übertragung von Eigentumsrechten an Gütern, die diese NFT repräsentieren.

Häufig handelt es sich bei den repräsentierten Gütern um digitale Güter. Möglich ist aber auch, dass sich NFT auf reale, physische Wirtschaftsgüter beziehen. Gehandelt wird nicht das repräsentierte Gut selbst, sondern ein Datenbankeintrag, mit dem sich ein Erwerber als „Eigentümer“ des digitalen Guts ausg...