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NWB Nr. 36 vom

Änderungen beim Optionsmodell des § 1a KStG nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes

Sergej Müller

Mit Wirkung zum wurde mit dem KöMoG das sog. Optionsmodell nach § 1a KStG eingeführt, welches Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Mit Datum v.  hat das BMF einen umfassenden Anwendungserlass dazu veröffentlicht (BStBl 2021 I S. 2212). Die aktuelle Regierungskoalition will nun mit einem Gesetzentwurf v. unter dem Titel „Wachstumschancengesetz“ die Attraktivität des Optionsmodells nach § 1a KStG steigern.

Geplante Änderungen

[i]Erweiterung des persönlichen AnwendungsbereichsIm Kern sieht das Wachstumschancengesetz eine Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des Optionsmodells in § 1a Abs. 1 Satz 1 bis 4 KStG-E auf alle Personengesellschaften vor, sodass eine Anpassung an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) damit einhergehen wird. Daneben werden Rückwirkungstatbestände in § 1a Abs. 1 Satz 7 KStG-E für Neugründungs- und Formwechselfälle geschaffen. Außerdem ergeben sich Erleichterungen in Bezug auf die Mitübertragung von Sonderbetriebsvermögen aus § 1a Abs. 2 Satz 2 KStG-E betreffend die Anteile an Komplementärgesellschaften. Ferner wird die ...