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BFH Urteil v. - IV K 1/90 BStBl 1991 II S. 813

Gesetze: FGO § 134ZPO § 580 Nr. 7

Auf Abweichung von anderen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gestützte Restitutionsklage unzulässig; Zuständigkeit des BFH

Leitsatz

Eine Restitutionsklage gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs, mit der geltend gemacht wird, das Urteil weiche von anderen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ab, ist als unzulässig zu verwerfen. Zuständig für diese Entscheidung ist der Bundesfinanzhof.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 813
BFH/NV 1991 S. 69 Nr. 11
MAAAA-93825

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