Betriebsaufspaltung auch bei beherrschender Personengruppe aus Familienangehörigen
Leitsatz
Die Frage, ob der zur Betriebsaufspaltung ergangene (BVerfGE 69, 188, BStBl II 1985, 475) die Anwendbarkeit der sog. Personengruppentheorie des BFH berührt, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist vielmehr durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, daß in Fällen, in denen Familienangehörige aufgrund ihrer Beteiligung sowohl am Besitz- als auch am Betriebsunternehmen in der Lage sind, zusammen beide Unternehmen zu beherrschen, der von der Rechtsprechung vermutete Interessengleichklang nicht auf der familiären Beziehung, sondern auf dem zweckgerichteten Zusammenschluß derselben Personen in beiden Unternehmen beruht (, BFHE 150, 356, BStBl II 1987, 858).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 801 BFH/NV 1991 S. 68 Nr. 11 OAAAA-93820
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