Zur Aufteilung des Rechtsgeschäftes in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil bei vorweggenommener Erbfolge
Leitsatz
Behält sich der Übergeber eines Grundstücks im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge u.a. ein Nutzungsrecht am übertragenen Grundstück vor, so ist für die Aufteilung des Rechtsgeschäfts in den entgeltlichen und unentgeltlichen Teil dem Entgelt der um den Kapitalwert des Nutzungsrechts geminderte Wert des Grundstücks gegenüberzustellen. *)
*) Die Regelungen in dem (BStBl I S. 546) werden demnächst, soweit erforderlich, angepaßt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 793 BFH/NV 1991 S. 55 Nr. 9 TAAAA-93814
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