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Familienrecht | Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung (BGH)
Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von dem Vorsorgebevollmächtigten auch beim Vorliegen einer transmortalen Vollmacht kein Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG gestellt werden (Fortführung des Senatsbeschlusses v. - XII ZB 404/12, FamRZ 2013 S. 29).
Quelle: , NWB VAAAJ-43850