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Investmentsteuer | Freie Verwendungsentscheidung eines Investmentfonds vor der Einführung von § 3a InvStG 2004 (BFH)
Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i. d. F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge behandelt werden (entgegen /10019, BStBl 2009 I S. 931, Rz. 16).
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die Höhe der gemäß § 15 Abs. 1 i. V. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Investmentsteuergesetzes 2004 in der für das Streitjahr 2007 anzuwendenden Fassung (InvStG 2004) gesondert und einheitlich S. 294festzustellenden ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge. Insbesondere ist streitig, ob die aufgrund der vom Investmentrecht abweichenden investmentsteuerrechtlichen Regelung...