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BFH Urteil v. - V R 103/86 BStBl 1991 II S. 782

Gesetze: UStG 1973 § 3 Abs. 1, 8BerlinFG 1978 § 1 Abs. 5

1. Abgrenzung der nach § 1 Abs. 6 Nr. 6 BerlinFG begünstigten Atelierleistungen von der Überlassung eines Filmwerks 2. Keine Auswertung von Filmen im übrigen Geltungsbereich des BerlinFG i. S. von § 1 Abs. 5 BerlinFG, wenn der westdeutsche Unternehmer den Film einem Filmverleiher zur Auswertung überläßt

Leitsatz

1. Ein Berliner Unternehmer führt keine nach § 1 Abs. 6 Nr. 6 BerlinFG begünstigte, unmittelbar mit dem Betrieb Berliner Film- und Fernsehateliers verbundene Leistung für die Herstellung von Bild- und Tonträgern aus, wenn seine Leistung auf die Überlassung eines von ihm geschaffenen Filmwerks gerichtet ist.

2. Ein Berliner Unternehmer überläßt einen von ihm für einen westdeutschen Auftraggeber hergestellten Film nicht zur Auswertung im übrigen Geltungsbereich des BerlinFG i.S. von § 1 Abs. 5 BerlinFG, wenn dieser den Film anschließend einem Berliner Filmverleiher überläßt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 782
BFH/NV 1991 S. 62 Nr. 10
YAAAA-93808

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