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LSG Bayern Urteil v. - L 20 VG 10/17

Leitsatz

Leitsatz:

Auch bei Festsetzung des Regelentgelts unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse nach § 16b Abs. 4 BVG ist nur Arbeitseinkommen aus den in § 16b Abs. 1 BVG genannten Einkunftsarten - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit - maßgeblich.

Fundstelle(n):
KAAAJ-47166

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