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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 477/21

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ist der Schverhalt nicht ermittelt, kann auf die Berufung gegen einen Gerichtsbescheid die Sache an das Sozialgericht zurückverwiesen werden.

2. Zur Ermessensausübung bei Zurückverweisung.

Fundstelle(n):
FAAAJ-47159

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