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Einkommensteuer | Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (BMF)
Das BMF hat ausführlich zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG Stellung genommen ( :003).
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
A. Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG)
I. Besondere Gewinnermittlung (§ 5a Absatz 1 EStG)
Geschäftsleitung und Bereederung im Inland (§ 5a Absatz 1 Satz 1 EStG)
Gewinnermittlung bei Mischbetrieben (§ 5a Absatz 1 Satz 1 EStG)
Betriebstage (§ 5a Absatz 1 Satz 2 EStG)
Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
II. Handelsschiffe im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 EStG)
Inländisches Seeschiffsregister (§ 5a Absatz 2 Satz 1 EStG)
Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 Satz 1 EStG)
Neben- und Hilfsgeschäfte (§ 5a Absatz 2 Satz 2 EStG)
Einkünfte aus vercharterten Handelsschiffen (§ 5a Absatz 2 Satz 2 EStG)
Einkünfte aus gecharterten ...