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Online-Nachricht - Montag, 28.08.2023

Einkommensteuer | Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (BMF)

Das BMF hat ausführlich zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG Stellung genommen ( :003).

In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

A. Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG)

I. Besondere Gewinnermittlung (§ 5a Absatz 1 EStG)

  1. Geschäftsleitung und Bereederung im Inland (§ 5a Absatz 1 Satz 1 EStG)

  2. Gewinnermittlung bei Mischbetrieben (§ 5a Absatz 1 Satz 1 EStG)

  3. Betriebstage (§ 5a Absatz 1 Satz 2 EStG)

  4. Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr

II. Handelsschiffe im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 EStG)

  1. Inländisches Seeschiffsregister (§ 5a Absatz 2 Satz 1 EStG)

  2. Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 Satz 1 EStG)

  3. Neben- und Hilfsgeschäfte (§ 5a Absatz 2 Satz 2 EStG)

  4. Einkünfte aus vercharterten Handelsschiffen (§ 5a Absatz 2 Satz 2 EStG)

  5. Einkünfte aus gecharterten ...

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