Festsetzung von Aussetzungszinsen für Zucker-Produktionsabgaben:
Anwendungsvorrang der Vorschriften des MOG – Unionsrechtswidrige Dauer
der Verjährungsfrist - Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes der
Aussetzungszinsen
Leitsatz
Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 MOG normierte Verzinsung von Marktordnungsabgaben ab Fälligkeit ist keine die Festsetzung von Aussetzungszinsen
nach § 237 AO ausschließende Regelung.
Die für eine solche Zinsfestsetzung eingreifende Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bis zum Eintritt der Bestandskraft der
Abgabenbescheids stellt auch bei einer Verlängerung der Frist auf 18 Jahre keine aus unionsrechtlicher Sicht unverhältnismäßige
Beeinträchtigung dar.
Die vom Bundesverfassungsgericht für die Verzinsung nach §§ 233a, 238 AO festgestellte Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes
kann nicht auf die Festsetzung von Aussetzungszinsen übertragen werden (Anschluss an ).
Fundstelle(n): OAAAJ-46936
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