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Gesetzgebung | Elektronischer Rechtsverkehr am Bundesverfassungsgericht (BRAK)
Bislang ist das Bundesverfassungsgericht nicht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Das will die Bundesregierung ändern und auch elektronische Aktenführung dort einführen. Hierauf weist die BRAK hin.
Hintergrund: Während in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten der elektronische Rechtsverkehr im wesentlichen seit dem für Anwältinnen und Anwälte genutzt werden muss, ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bislang nicht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Mit dem Ende August von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG soll dies nachgezogen werden. Dazu sollen die Regelungen der Zivilprozessordnung und der übrigen Verfahrensordnungen auch in das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ...