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Online-Nachricht - Freitag, 25.08.2023

Geldwäschebekämpfung | Hinweise der FIU zu nicht meldepflichtigen Sachverhalten (BRAK)

Anwälte müssen in bestimmten Fällen eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermitteln. In einem Eckpunktepapier gibt die FIU nun Hinweise, welche Sachverhalte grundsätzlich nicht meldepflichtig sind. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Hintergrund: Nach § 43 Abs. 1 GwG müssen Verpflichtete bestimmte Fälle, in denen der Verdacht auf Geldwäsche naheliegt, unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Unabhängig vom Wert des Vermögensgegenstandes oder der Höhe der Transaktion gilt das unter anderem, wenn diese aus einer Straftat stammen, die eine Vortat von Geldwäsche sein könnte, oder wenn sie im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen. Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte können in bestimmten...

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