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Einkommensteuer | Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen (BVerfG)
Das Bundesverfassungsgericht hat
eine Vorlage des FG Köln für unzulässig erklärt. Das Vorlageverfahren betrifft
die Frage, ob die Vorschrift des
§ 6a Abs. 3
Satz 3 EStG in der im Streitjahr 2015 geltenden Fassung
insoweit mit
Art. 3 Abs. 1
GG vereinbar ist, als zur Ermittlung der
Pensionsrückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzusetzen ist
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Durch die Bildung von Pensionsrückstellungen wird den Verpflichtungen eines Unternehmens aus der Erteilung von Pensionszusagen an Arbeitnehmer in der Steuerbilanz Rechnung getragen. Für die Höhe der in einem jeweiligen Veranlagungszeitraum abzugsfähigen Pensionsrückstellung ist der zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß, der für den Effekt der Abzinsung maßgeblich ist, von w...