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WP Praxis 9/2023 S. 267

WPK | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der WPK und der APAS

Mit Datum vom machte die WPK eine Rüge mit Geldbuße gegen eine natürliche Person bekannt. Ursächlich für diese Maßnahme war die wiederholte und nach Auffassung der WPK schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur WPK und Zulassen der Zwangsvollstreckung.

Mit Datum v.  machte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) mehrere Rügen gegen natürliche Personen bekannt. Sanktioniert wurden damit im Rahmen der Prüfung mehrerer IFRS-Konzernabschlüsse und Konzernlageberichts

  • ein Verstoß gegen die Regelung zur internen Rotation bei einem nicht kapitalmarktorientierten bedeutenden Tochterunternehmen (§ 319 a Abs. 2 Satz 2 HGB a. F. bzw. § 43 Abs. 6 WPO n. F.) bzw. die Beteiligung an einem solchen Verstoß,

  • die Nichtbeanstandung abweichender Abschlussstichtage beim Mutterunternehmen und allen ...