Vermögensverwaltende Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht
3. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
D. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG
651Die folgenden Ausführungen betreffen Besonderheiten bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die bei der Erörterung der grundlegenden Besteuerungsprinzipien der vermögensverwaltenden Personengesellschaft keine Berücksichtigung gefunden haben. Es werden Besonderheiten bei der Einkunftsartenqualifikation hinsichtlich der Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften und bei der Überschusserzielungsabsicht behandelt. Des Weiteren beschäftigt sich dieses Kapitel mit der Problematik des gewerblichen Grundstückshandels bei Einschaltung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Auf Einzelheiten in der steuerrechtlichen Behandlung von Immobilienfonds und Bauherrenmodellen wird im Folgenden nicht eingegangen.
I. Regelungsinhalt des § 21 EStG
652Vermietungs- und Verpachtungsaktivitäten unterliegen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. mit § 21 EStG der Besteuerung, wenn sie mit der Absicht, Einnahmenüberschüsse zu erzielen, unternommen werden. Bemessungsgrundlage dieser Überschusseinkünfte ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG der Saldo aus Einnahmen (§ 8 EStG) und Werbungskosten (§ 9 EStG) unter Berücksichtigung des Zu- und Abflussprinzips des § 11 EStG.
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen dabei insbesondere ...