- Rückwirkende Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist bei Zugang der Mitteilung erst nach Fristablauf - Erkundigungspflicht, ob die Frist ordnungsgemäß verlängert worden ist
Leitsatz
Eine Verfügung des Senatsvorsitzenden, die einem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nur für einen kürzeren als den beantragten Zeitraum stattgibt, wird auch dann wirksam, wenn die Mitteilung darüber dem Prozeßbevollmächtigten erst nach dem neuen Fristende zugeht. Es ist Sache des Prozeßbevollmächtigten, sich rechtzeitig nach der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag zu erkundigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 640 BFH/NV 1991 S. 57 Nr. 9 BFH/NV 1992 S. 252 Nr. 4 HAAAA-93750
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