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BFH Urteil v. - III R 203/90 BStBl 1991 II S. 640

Gesetze: FGO § 120 Abs. 1ZPO § 329 Abs. 2

- Rückwirkende Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist bei Zugang der Mitteilung erst nach Fristablauf - Erkundigungspflicht, ob die Frist ordnungsgemäß verlängert worden ist

Leitsatz

Eine Verfügung des Senatsvorsitzenden, die einem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nur für einen kürzeren als den beantragten Zeitraum stattgibt, wird auch dann wirksam, wenn die Mitteilung darüber dem Prozeßbevollmächtigten erst nach dem neuen Fristende zugeht. Es ist Sache des Prozeßbevollmächtigten, sich rechtzeitig nach der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag zu erkundigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 640
BFH/NV 1991 S. 57 Nr. 9
BFH/NV 1992 S. 252 Nr. 4
HAAAA-93750

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