Abgabe; Corona; Ermessen; Steuererklärung; Verspätungszuschlag
Rechtsfrage
Festsetzung eines Verspätungszuschlags aufgrund der verspäteten Abgabe der Gewerbesteuererklärung:
Fallen bei einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung Verspätungszuschläge an, obwohl die auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichten FAQ "Corona" (Steuern) (Stand vom ) unter II.7 den Hinweis enthalten, dass "das zuständige Finanzamt unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation aufgrund der Corona-Krise im Einzelfall prüfen wird, ob von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung abgesehen werden kann."?
Gesetze: AO § 152
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.08.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
WAAAJ-46514