Abzugsverbot; Betriebsausgabe; Geldauflage
Rechtsfrage
Ist eine Vermögensabschöpfung, die an sich abziehbar wäre, weil bei ihrer Bemessung die Ertragsteuerbelastung nicht berücksichtigt wurde, nur deshalb nicht abziehbar, weil sich später herausstellt, dass gar keine Straftat vorliegt, die --rechtskräftig gewordene-- Sanktion also objektiv zu Unrecht verhängt worden ist?
Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, EStG § 12 Nr 4, StPO § 153a Abs 1 S 2 Nr 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.08.2023):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
MAAAJ-46513