BFH  - X R 12/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Elektronische Übermittlung; Zeitpunkt

Rechtsfrage

1. Steht das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst dann "zur Verfügung" (§ 52d Satz 2 FGO) und ist es erst dann "errichtet" (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO), wenn die erstmalige Einführung dieses Systems ("System-Rollout") im Ganzen --und nicht nur das individuelle Registrierungsverfahren für den einzelnen Berufsträger-- abgeschlossen ist?

2. Ist die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der in § 52d Satz 1 FGO genannten Schriftsätze an das FG unter Ausschluss anderer Übermittlungswege in Bezug auf die in § 52d Satz 2 FGO genannten Personen verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig?

Gesetze: FGO § 52d

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.08.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
HAAAJ-46506