Elektronische Übermittlung; Zeitpunkt
Rechtsfrage
1. Steht das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst dann "zur Verfügung" (§ 52d Satz 2 FGO) und ist es erst dann "errichtet" (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO), wenn die erstmalige Einführung dieses Systems ("System-Rollout") im Ganzen --und nicht nur das individuelle Registrierungsverfahren für den einzelnen Berufsträger-- abgeschlossen ist?
2. Ist die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der in § 52d Satz 1 FGO genannten Schriftsätze an das FG unter Ausschluss anderer Übermittlungswege in Bezug auf die in § 52d Satz 2 FGO genannten Personen verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig?
Gesetze: FGO § 52d
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.08.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
HAAAJ-46506