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Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuer auf KWK-Zuschlag für dezentral verbrauchten Strom
Ein KWK-Zuschlag, der für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gezahlt wird, unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Der vom Anlagenbetreiber erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird nämlich weder an den Betreiber des Stromnetzes geliefert noch an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert.
Die Klägerin war eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts und im Gesundheitswesen tätig. Sie war zu 100 % mittelbar an der A-GmbH beteiligt. Die Klägerin ging von einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen ihr als Organträgerin und der A-GmbH als Organgesellschaft aus. Die Klägerin verpachtete ein Blockheizkraftwerk (BHKW) an die A-GmbH mit der Maßgabe, dass die A-GmbH den mit dem BHKW erzeugten Strom an die Klägerin und an Dritte überlassen sollte. Die Klägerin verbrauchte de...