Schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim auch bei Erwerb von Gesamthandseigentum
Leitsatz
Im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie
ist die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim für den Ehemann nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ehefrau
die Immobilie unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründeten GbR eingebracht
hat.
Fundstelle(n): ErbBstg 2024 S. 27 Nr. 2 ErbStB 2023 S. 284 Nr. 10 ErbStB 2023 S. 285 Nr. 10 UVR 2023 S. 329 Nr. 11 WAAAJ-46472
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