Wird dem FA nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat, handelt es sich um eine steuererhöhende Tatsache, wenn die Einkünfte positiv waren, um eine steuermindernde Tatsache, wenn sie negativ waren
Leitsatz
Hat das FA einen Steuerpflichtigen im Wege der Schätzung zur Einkommensteuer veranlagt und wird ihm nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat, handelt es sich um eine steuererhöhende Tatsache, wenn die Einkünfte positiv waren, um eine steuermindernde Tatsache, wenn sie negativ waren.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 606 BFH/NV 1991 S. 53 Nr. 9 SAAAA-93729
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.