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BFH | Verzicht auf Bezugsrecht bei nicht wertadäquater Kapitalerhöhung als verdeckte Einlage in Schwestergesellschaft
Die Klägerin, eine liechtensteinische Stiftung hielt je sämtliche Anteile einer liechtensteinischen Anstalt und einer luxemburgischen SARL. Die Anstalt hielt 50 % der Anteile einer GmbH (GmbH 1). Die übrigen Anteile an der GmbH 1 wurden von einer liechtensteinischen AG gehalten. Die SARL hielt 100 % der Anteile an einer weiteren GmbH (GmbH 2). Lediglich die GmbH 1 und die GmbH 2 waren in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Im Jahr 1998 schlossen die Anstalt und die AG eine (schuldrechtliche) Vereinbarung, nach der die GmbH 2 ein Optionsrecht erlangte, neue Anteile an der GmbH 1 zu erwerben, dies im Wege einer Kapitalerhöhung bei der GmbH 1 unter Ausschluss des Bezugsrechts der AG und der Anstalt. Die Kapitalerhöhung sollte nicht wertadäquat erfolgen (...