Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG als Pooling-Vehikel für Investoren
Analyse der steuerlichen Konsequenzen für das Start-up und die Early Stage-Investoren
Haben sich in der Frühphase eines Start-ups zahlreiche sog. Business Angels mittels Gewährung von Wandeldarlehen an der Finanzierung des jungen Unternehmens beteiligt, hat dies zur Folge, dass sich der „Cap Table“ im Zeitpunkt einer späteren Finanzierungsrunde – nach der Wandlung der Darlehensschuld in eine Unternehmensbeteiligung – aus zahlreichen Kleingesellschaftern zusammensetzt. Dies bringt einige praktische und wirtschaftliche Nachteile mit sich, insbesondere wenn schnell und unbürokratisch Entscheidungen getroffen werden müssen. Zudem kann dies ausländische Großinvestoren davor abschrecken, in das Start-up zu investieren. Es besteht daher oftmals der Wunsch, die Angel-Investoren zu poolen. Aus steuerlichen Gründen bietet sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG als Pooling-Vehikel an. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den steuerlichen Konsequenzen, die sich daraus für das Start-up und die Early Stage-Investoren aufgrund ihrer Zusammenführung im Rahmen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ergeben.
Peter/Sola/Moos, Steuerliche Rechtsformwahl und -optimierung bei Start-up-Unternehmen. Welches...