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Lohnsteuer | Haftung für Lohnsteuer - Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben (BFH)
Arbeitslohn (hier: eine Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen (Anschluss an , BStBl II 2019, 496 und v. - VI R 39/17, BFH/NV 2020, 85: ; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin schloss mit dem Betriebsrat aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen einen Interessenausgleich mit dem Ziel, Personal abzubauen. Darin wurde ausscheidenden Arbeitnehmern eine „Frei...