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BFH Urteil v. - VIII R 138/85 BStBl 1991 II S. 581

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1FGO § 40 Abs. 2EStG § 4 Abs. 4EStG § 12

1. Klagebefugnis einer KG für Streitjahre, in denen Gesellschaft Rechtsform einer OHG hatte 2. Darlehenszinsen keine Betriebsausgaben bei privat veranlaßter Vereinbarung zwischen der Personengesellschaft und Angehörigen eines Gesellschafters

Leitsatz

1. Eine KG ist auch für Streitjahre klagebefugt, in denen die Gesellschaft die Rechtsform einer OHG hatte.

2. Darlehenszinsen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Vereinbarungen zwischen Angehörigen nicht betrieblich veranlaßt sind, sondern im privaten Bereich wurzeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 581
BFH/NV 1991 S. 36 Nr. 6
PAAAA-93717

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