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Umsatzsteuer | Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen eines Fitnessstudios bei pandemiebedingter Schließung (FG)
Beiträge, die Mitglieder eines
Fitnessstudios trotz coronabedingter Schließung an den Studiobetreiber zahlen,
unterliegen der Umsatzsteuer, wenn sich die Vertragsparteien zu Beginn der
Schließzeit auf eine (dann) beitragsfreie Vertragsverlängerung um die Zeit der
Schließung geeinigt haben ().
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt mehrere Fitnessstudios. Sie begehrt die Behandlung von Geldern, die während pandemiebedingter, behördlich angeordneter Schließzeiten dieser Fitnessstudios vereinnahmt wurden, als nicht umsatzsteuerbar: Nachdem die niedersächsischen Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover auf Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom