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Maßgeblichkeit des Steuerbilanzgewinns für die Gewinngrenze eines Investitionsabzugsbetrags
Unter „Gewinn“ i. S. von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Eine Korrektur um außerbilanzielle Positionen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben oder einkommensteuerfreie Einnahmen (z. B. Teileinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 EStG) findet nicht statt (gegen , NWB JAAAJ-15870, BStBl 2022 I S. 945; , NWB QAAAJ-45129; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG im Veranlagungszeitraum 2020 (Streitjahr) erfüllt sind. Die Klägerin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Gewinnermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 EStG). Das Wirtschaftsjahr ent...