Die Annahme eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes setzt im Falle der Veräußerung einer Teilfläche von 88,2 ha eines Nachhaltsbetriebes weder voraus, daß für die veräußerten Flächen bereits ein eigener Betriebsplan sowie eine eigene Betriebsabrechnung vorlagen, noch daß die veräußerte Fläche selbst einen Nachhaltsbetrieb mit unterschiedlichen Holzarten und Altersklassen bildet; es genügt, daß der Erwerber die Teilfläche als selbständiges, lebensfähiges Forstrevier fortführen kann (Anschluß an , BFHE 134, 426, BStBl II 1982, 158).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 566 BFH/NV 1991 S. 49 Nr. 8 AAAAA-93709
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