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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 6 KR 95/19

Gesetze: § 44 Abs 1 SGB V; § 46 S 2 SGB V

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Arzt-Hopping kann vom gesetzlich Krankenversicherten zur Erlangung einer AU-Bescheinigung grundsätzlich nicht verlangt werden.

2. Fehler des Praxispersonals sind genauso dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse zuzurechnen, wie Fehler des Vertragsarztes selbst.

Fundstelle(n):
PAAAJ-46149

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