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KG Beschluss v. - 22 W 29/18

Gesetze: GmbHG § 74

Leitsatz

Leitsatz:

Die Eintragung des Erlöschens der Firma nach § 74 GmbHG kommt erst dann in Betracht, wenn davon auszugehen ist, dass die Liquidation beendet ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, das Finanzamt das Besteuerungsverfahren aber noch abschließen will. Auf eine durch den Liquidator versicherte Vermögenslosigkeit der Gesellschaft kommt es insoweit nicht an.

Fundstelle(n):
NAAAJ-46141

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