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Schenkungsteuer | Keine Regelverschonung bei vorherigem Antrag auf Optionsverschonung (FG)
Die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen (; Revision anhängig, BFH-Az. II R 19/23).
Sachverhalt: Der Kläger schloss mit seinem Vater einen Übergabevertrag, mit dem der Vater auf den Kläger eine OHG-Beteiligung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowie Grundbesitz (teils zur Befriedigung des Pflichtteilsanspruchs nach der vorverstorbenen Mutter und im Übrigen als unentgeltliche Zuwendung) übertrug.
In seiner Schenkungsteuererklärung beantragte der Kläger für den gesamten Erwerb des begünstigten Vermögens die Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG. Nach den weiteren A...