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Einkommensteuer | Dienstreisen mit dem privaten Fahrrad (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zum Abzug der Fahrtkosten geäußert, die mit einem privaten Fahrrad des Arbeitnehmers durchgeführt werden (BT-Drucks. 20/7889, S. 20 f.). Danach können die dem Arbeitnehmer entstandenen Fahrtkosten über den anhand der tatsächlichen Aufwendungen ermittelten persönlichen Kilometersatz uneingeschränkt als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Folgende Rechtslage ist maßgeblich:
Wird eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit ausgeübt, so gilt für die steuerliche Berücksichtigung der mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Fahrtkosten, dass die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels tatsächlich entstehenden Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG) oder in dieser Höhe durch den Arbeitgeber steuerfrei ers...