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Kurzfassung zum Beitrag von Dißars, StuB 16/2023 S. 659

Steuerliche Folgen des Ausfalls einer Gesellschafterforderung bei der Besteuerung nach der Tonnage gem. § 5a EStG

Dr. Ulf-Christian Dißars

In einem Urteil vom hatte der BFH darüber zu entscheiden, wie sich der Ausfall einer typisch stillen Beteiligung oder eines Gesellschafterdarlehens im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einer Mitunternehmerschaft in steuerlicher Hinsicht auswirkt, wenn die Gewinnermittlung der Gesellschaft nach § 5a EStG erfolgt (, NWB HAAAJ-41555). Die Entscheidung ist hierbei – fast schon erwartungsgemäß – nicht zu Gunsten der Stpfl. ausgefallen. Ob sie zutreffend bzw. zwingend ist, erscheint indes fraglich.

Sachverhalt

Die Kläger waren im Streitjahr 2012 als Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Gegenstand der im Jahr 1997 gegründeten Gesellschaft war der Erwerb und Betrieb von Schiffen. Die Kläger beteiligten sich neben ihrer Beteiligung als Kommanditist auch als stille Gesellschafter an der KG. Diese stille Beteiligung wurde mit 5 % p. a. verzinst. Im Fall einer Liquidation sollte die stille Beteiligung zurückgezahlt werden.

Bis zum Veranlagungsjahr 2003 ermittelte die Gesellschaft ihren Gewinn nach § 5 EStG, zum optierte sie zur Gewinnermittlung nach der Tonnage (sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG). Der Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG wur...